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Diesjährige Wahlen der Kirchenvorstände und der pastoralen Gremien

Im November dieses Jahres stehen die Wahlen der Kirchenvorstände und auch die Wahl eines neuen Gremiums, dem „Rat der Pfarreien“ (bisher Pfarrgemeinderat) an. Über einige Veränderungen möchte ich Sie schon jetzt informieren.
© Erzbistum Paderborn
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Zum ersten Mal haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag im Pfarrbüro per Briefwahl teilzunehmen.

Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Alle Gemeindemitglieder werden zu gegebener Zeit per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Weitere Informationen zur Durchführung der Wahl, den Rechtsgrundlagen und Hinweisen erhalten Sie auf der Internetseite des Erzbistums Paderborn .

Neben den üblichen Wahlen der Kirchenvorstände im Pastoralen Raum Werl haben sich die Pfarrgemeinderäte der 4 Pfarreien in Werl, Ense, Wickede und Welver aufgrund einer gesetzlichen Veränderung am 20.05. dieses Jahres für den sogenannten „Rat der Pfarreien“ entschieden. Der „Rat der Pfarreien“ setzt sich aus Mitgliedern aller Pfarreien zusammen. Außerdem gehören verschiedene Berufsgruppenvertreter dazu (Gemeindereferentinnen, Pastöre, Kirchenmusiker, Verwaltungsleiterin, Vertreter des Finanzausschusses).

Ein Wahlausschuss und Wahlvorstände werden gebildet, die sich zusammen mit der Verwaltungsleiterin um die Durchführung der Wahlen kümmert.

Auch die Liste der Wahlberechtigten liegt in digitaler Form vor. Allen Wahlberechtigten kann in der Zeit vom 01.08.2025 innerhalb einer Woche in den jeweiligen Öffnungszeiten der Pfarrbüros aus der Liste der Wahlberechtigten Einsicht, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, gewährt werden. Datenschutzfachliche Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Wahl zu den Kirchenvorständen und dem Rat der Pfarreien können Sie jederzeit im Pfarrbüro einsehen bzw. sich dort aushändigen lassen.

Ebenso wird die Vorschlagsliste der Kandidierenden der Kirchenvorstände und dem Rat der Pfarreien ab dem 01.08.2025 für die Dauer von zwei Wochen (bis einschließlich 15.08.2025) in ortsüblicher Weise, insbesondere durch Aushang, Pfarrbrief und auf der homepage veröffentlicht.