Die Pastoralen Gremien
Pastorale Gremien, das waren in den deutschen Bistümern Jahrzehnte lang die Pfarrgemeinderäte. Mit der Wahl im November 2025 wird das anders – zumindest im Erzbistum Paderborn. Denn Ende 2024 ist ein neues Statut in Kraft getreten, das neue Begrifflichkeiten für die pastoralen Gremien einführt. Die neuen Namen – Rat der Pfarrei, Rat der Pfarreien, Pastoralverbundsrat – sind jedoch nicht das entscheidende.
Entscheidend ist stattdessen, dass die neuen Gremien für die in ihnen engagierten Menschen mehr Mitsprache, mehr Freiraum und mehr Verantwortung bedeuten.
Die neuen pastoralen Gremien sind auf der Ebene des Pastoralen Raums angesiedelt. Sie sind gemeinschaftlich mit hauptamtlich Beschäftigten und ehrenamtlich Engagierten besetzt und bilden das pastorale Leitungsgremium im Pastoralen Raum. Außerdem gibt das Statut den Gremien auch Wahlmöglichkeiten, etwa was die Form und die Größe der Wahlgremien angeht. Darüber hinaus wird es mit den Gemeindeteams neue, weniger formalistisch ausgerichtete Engagementformen geben. (Erzbistum Paderborn)
Hier gibt es weiterführende Informationen zu den neuen Pastoralen Gremien.